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   VG Berlin, 26.09.2019 - 80 K 1.18 OL   

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https://dejure.org/2019,39325
VG Berlin, 26.09.2019 - 80 K 1.18 OL (https://dejure.org/2019,39325)
VG Berlin, Entscheidung vom 26.09.2019 - 80 K 1.18 OL (https://dejure.org/2019,39325)
VG Berlin, Entscheidung vom 26. September 2019 - 80 K 1.18 OL (https://dejure.org/2019,39325)
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  • BVerwG, 30.08.2000 - 1 D 37.99

    Materielles Beamtendisziplinarrecht - Postbetriebsassistent bei der Deutschen

    Auszug aus VG Berlin, 26.09.2019 - 80 K 1.18
    Das Vertrauen der Bürger, dass der Beamte dem Auftrag gerecht wird, als Repräsentant des demokratischen Rechtsstaates eine unabhängige, unparteiliche und gesetzestreue Verwaltung zu sichern, darf der Beamte auch durch sein außerdienstliches Verhalten nicht beeinträchtigen (BVerwG, Urteil v. 30. August 2000 - 1 D 37.99 - juris Rn 17 ff.).
  • BVerwG, 17.05.2001 - 1 DB 15.01

    Vorläufige Dienstenthebung; Einbehaltung von Dienstbezügen; Polizeibeamter im

    Auszug aus VG Berlin, 26.09.2019 - 80 K 1.18
    Das gilt in besonderem Maße für einen Polizeibeamten, zu dessen Amt gerade die Verhütung von Straftaten und die Abwehr drohender Gefahren für die freiheitliche demokratische Grundordnung gehört (vgl. zu allem BVerwG, Beschluss vom 17. Mai 2001 - 1 DB 15/01 - juris Rn. 36).
  • BVerwG, 16.07.2012 - 2 B 16.12

    Versetzung eines Beamten wegen politischer Betätigung mit dienstlichem Bezug;

    Auszug aus VG Berlin, 26.09.2019 - 80 K 1.18
    Daher ist bei der Beurteilung, ob ein bestimmtes Verhalten eines Beamten Rückschlüsse auf die Amtsführung zulässt, Zurückhaltung geboten (vgl. BVerwG, Beschluss vom 16. Juli 2012 - 2 B 16/12 - juris Rn. 10).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 01.04.2014 - 81 D 2.12

    Polizeibeamter; Kriminalkommissar; Disziplinarverfügung; Verweis;

    Auszug aus VG Berlin, 26.09.2019 - 80 K 1.18
    Anders als bei Veranstaltungen der rechtsextremen bzw. Neonazi-Szene, bei denen es oft schon inhaltlich um die Huldigung der nationalsozialistischen Zeit und deren Anführern geht (vgl. etwa den Sachverhalt bei OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 1. April 2014 - OVG 81 D 2.12 - bei juris), hielt sich die politische Zielrichtung der o.g. Veranstaltungen ("Merkel-muss-weg") im Verfassungsrahmen, wendete sich in erster Linie gegen die Flüchtlings- und Migrationspolitik der seinerzeit amtierenden Regierung, insbesondere gegen die Politik der Bundeskanzlerin.
  • VG Lüneburg, 24.04.2023 - 8 A 2/22

    Disziplinarverfügung; Ecstasy; Geldbuße; Kürzung der Dienstbezüge; Geldbuße wegen

    Das gilt in besonderem Maße für einen Polizeibeamten, zu dessen Amt gerade die Verhütung von Straftaten und die Abwehr drohender Gefahren für die freiheitlich-demokratische Grundordnung gehört (vgl. BVerwG, Beschl. v. 17.5.2001 - 1 DB 15.01 -, juris Rn. 36 m.w.N.; VG Berlin, Urt. v. 26.9.2019 - 80 K 1.18 OL -, juris Rn. 49).
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